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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07   

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https://dejure.org/2007,12874
LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07 (https://dejure.org/2007,12874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07 (https://dejure.org/2007,12874)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 2007 - 6 TaBVGa 6/07 (https://dejure.org/2007,12874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betriebsrats auf Untersagung der Beschäftigung bestimmter Arbeitnehmer außerhalb der Nachtschicht; Folgen der Inkaufnahme eines größeren Zeitablaufs bis zur Beantragung einstweiligen Rechtsschutzes für das Bestehen eines Verfügungsgrundes

  • Judicialis

    ArbGG § 85 Abs. 2; ; ArbGG § 91; ; BetrVG § 87 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 567

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 935 § 940; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Kein Verfügungsgrund bei längerem Zuwarten - Selbstwiderlegung der Eilbedürftigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 537/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Nichtleistungsrecht

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07
    Auf die Entscheidung des BAG vom 24. Mai 1989, 2 AZR 537/88, wonach kein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung kapazitätsorientierter Arbeitszeit bestünde, sei zu verweisen.
  • ArbG Berlin, 15.10.2020 - 42 Ga 13034/20

    Coronapandemie: Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes

    Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer kann durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit selbst widerlegen (LAG Hessen, 05.07.2006 ‒ 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz, 25.5.2007 ‒ 6 TaBVGa 6/07).
  • LAG Hamburg, 23.08.2016 - 4 SaGa 1/16

    Einstweilige Verfügung - Gewährung von Urlaub und Teilzeit - Verfügungsgrund -

    Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer widerlegt durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit einer Befriedigungsverfügung damit selbst, wenn er entgegen seiner prozessualen Obliegenheit seine Rechte nicht zeitnah versucht durchzusetzen (vgl. LArbG Köln Urteil vom 21. Juli 2010 - 3 SaGa 8/10 - Rn. 13; Juris; Hessisches LArbG Urteil vom 10. Mai 2010 - 16 SaGa 341/10 - Rn. 22, Juris; Hessisches LArbG Urteil vom 05. Juli 2006 - 2 SaGa 632/06 - Rn. 21, Juris; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 25. Mai 2007 - 6 TaBVGa 6/07 - Rn. 19, Juris; OLG Düsseldorf Urteil vom 20. September 2006 - IV-U (Kart) 29/05 - Rn. 10, Juris).

    Hat der Antragsteller selbst einen größeren Zeitablauf in Kauf genommen, ohne einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, ist wegen so genannter Selbstwiderlegung ein Verfügungsgrund zu verneinen (vgl. Hessisches LArbG Beschluss vom 29. Juli 2010 - 9 TaBVGa 116/10 -, Rn. 27, Juris; LArbG Rheinland-Pfalz Urteil vom 17. September 2007 - 5 SaGa 17/07 - Rn. 26, Juris; LArbG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 25. Mai 2007 - 6 TaBVGa 6/07 - Rn. 19, Juris).

  • LAG Hamm, 28.12.2016 - 6 SaGa 17/16

    Verfügungsantrag auf den Erlass einer Befriedigungsverfügung; Auslegung des

    Der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer widerlege durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung (LAG Köln 21.07.2010 - 3 SaGa 8/10; Hessisches LAG 10.05.2010 - 16 SaGa 341/10; Hessisches LAG 05.07.2006 - 2 SaGa 632/06; LAG Rheinland-Pfalz 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07; OLG Düsseldorf 20.09.2006 - IV-U (Kart) 29/05).

    Habe der Arbeitnehmer selbst einen größeren Zeitablauf in Kauf genommen, ohne einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, sei wegen der Selbstwiderlegung ein Verfügungsgrund zu verneinen (Hessisches LAG 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10; LAG Rheinland-Pfalz 17.09.2007 - 5 SaGa 17/07; LAG Rheinland-Pfalz 25.05.2007 - 6 TaBVGa 6/07).

  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Ansicht vertreten, der einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer könne durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit einer Befriedigungsverfügung selbst widerlegen (HessLAG 5. Juli 2006-2 SaGa 632/06 Randnummer 21; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 25. Mai 2007-6 TaBVGA 6/07 Randnummer 19; Vossen, in GK-ArbGG § 62 Randnummer 70, 71).
  • ArbG Gera, 15.03.2023 - 7 Ga 4/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschäftigungsanspruch - widerrufliche Freistellung

    Zutreffend ist allerdings auch, dass der den einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmende Arbeitnehmer durch langes Zuwarten die nach § 940 ZPO erforderliche Dringlichkeit einer Befriedigungsverfügung selbst widerlegen kann (LAG Hessen v. 5.7.2006 - 2 SaGa 632/06 Rn.21; LAG Rheinland-Pfalz v. 25.5.2007 - 6 TaBVGa 6/07 Rn. 19; Vossen, in GK-ArbGG § 62 Rn. 70, 71).
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